LQ – Begrenzte Mengen

Freistellung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern „Limited Quantities“ (LQ) – 3.4 ADR Kleine Mengen gefährlicher Güter können entsprechend Kapitel 3.4 ADR unter erleichterten Bedingungen befördert werden, wenn sie klassifiziert und gemäß 3.4 ADR verpackt und gekennzeichnet sind. Die Höchstmenge je Innenverpackung oder Gegenstand ist für jedes Gefahrgut mit der jeweiligen UN-Nummer der Tabelle…