Jedes Unternehmen ist verpflichtet ein Gefahrstoffkataster (z. T. Gefahrstoffverzeichnis genannt) zu führen. Im Kataster müssen alle Gefahrstoffe des Unternehmens aufgeführt werden. Mögliche Beispiele für Gefahrstoffe sind Säuren oder Laugen, jedoch müssen ebenfalls beispielsweise Reiniger oder Entkalker (z. B. für die Kaffeemaschine) im Kataster gelistet werden. Ein gepflegtes und standardisiertes Gefahrstoffkataster bietet viele Vorteile:
- Einfacher Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen
- Identifikation von sehr gefährlichen Stoffen (z. B. krebserregende Stoffe)
- Identifikation von obsoleten oder nicht mehr verwendeten Stoffen
- Umsetzung der unternehmerischen Pflicht, ein Gefahrstoffkataster zu führen