Betriebsanweisungen erstellen

Schluss mit dem Stress bei Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe!

Erfüllen Sie mühelos alle gesetzlichen Anforderungen (§14 GefStoffV, TRGS 555), schützen Sie Ihre Mitarbeiter und minimieren Sie Haftungsrisiken. Wir erstellen Ihre fachkundigen Betriebsanweisungen, schnell, rechtssicher und praxisnah.

Jetzt kostenlose Erstberatung anfordern!

Kennen Sie diese Herausforderungen im Gefahrstoffmanagement?

  • Die Erstellung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen ist extrem zeitaufwändig?
  • Sie sind unsicher, ob alle Anforderungen der GefStoffV und TRGS 555 erfüllt sind?
  • Ihnen fehlt die nachgewiesene Fachkunde für die Erstellung?
  • Sie fürchten Unfälle oder rechtliche Konsequenzen durch fehlerhafte Dokumente?
  • Die Vielzahl an Sicherheitsdatenblättern (SDB) macht es unübersichtlich?

Ihre Lösung: Professionelle Betriebsanweisungen vom Experten!

Wir nehmen Ihnen diese Last ab und sorgen für ein sicheres und konformes Gefahrstoffmanagement.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Rechtssicherheit: Garantierte Konformität mit §14 GefStoffV und TRGS 555.
  • Zeitersparnis: Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, wir kümmern uns um die Details.
  • Risikominimierung: Vermeiden Sie Unfälle, Gesundheitsrisiken und teure Haftungsfälle.
  • Geprüfte Fachkunde: Erstellung durch zertifizierte Experten mit langjähriger Erfahrung.
  • Praxisnahe Dokumente: Klare, verständliche Anweisungen für Ihre Mitarbeiter.
  • Immer aktuell: Wir berücksichtigen Änderungen in SDBs und Vorschriften.
  • Entlastung: Weniger Stress und mehr Sicherheit für Ihr Unternehmen.

Was genau sind Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und warum sind sie so wichtig?

Betriebsanweisungen sind gemäß § 14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gesetzlich vorgeschriebene Dokumente. Sie informieren Ihre Mitarbeiter präzise über den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, von der Verwendung über die Lagerung bis zur Entsorgung. Sie sind das Kernstück für:

  • Einhaltung rechtlicher Vorgaben: Erfüllen Sie Ihre Pflichten als Arbeitgeber.
  • Unfallprävention: Klare Anweisungen reduzieren das Risiko von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren.
  • Effektive Schulung: Sie bilden die Basis für Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter.
  • Haftungsminimierung: Ordnungsgemäße Dokumentation schützt Ihr Unternehmen.

Wichtig: Da Betriebsanweisungen auf Sicherheitsdatenblättern (SDB) basieren, die sich ändern können, ist eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung unerlässlich.

Wer darf Betriebsanweisungen erstellen? Die Antwort ist klar: Nur Fachkundige!

Nein, nicht jeder darf diese wichtigen Dokumente erstellen. Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 555 und die GefStoffV (§ 6 und § 14) fordern explizit Fachkunde. Das bedeutet:

  • Ausreichende Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften.
  • Verständnis der Gefährdungen durch die Stoffe.
  • Wissen über wirksame Schutzmaßnahmen.

Verlassen Sie sich auf unsere nachgewiesene Fachkunde und Erfahrung!

Was gehört in eine vorschriftsmäßige Betriebsanweisung (gemäß TRGS 555)?

Wir stellen sicher, dass Ihre Betriebsanweisungen alle relevanten Punkte enthalten:

  • Genaue Bezeichnung des Gefahrstoffes (oder der Stoffgruppe)
  • Klare Auflistung der Gefahren für Mensch und Umwelt (inkl. GHS-Symbole)
  • Detaillierte Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. PSA)
  • Anweisungen zum Verhalten im Gefahrenfall (Erste Hilfe, Notrufnummern)
  • Hinweise zur sachgerechten Entsorgung (gemäß AVV, regionsspezifisch)
  • Datum, Ersteller und verantwortliche Personen

Unser Experten-Ansatz für effiziente Betriebsanweisungen:

Effizienz durch Strukturierung: Bevor wir Ihre Betriebsanweisungen erstellen, analysieren und clustern wir Ihre Gefahrstoffe. Wo immer sinnvoll, erstellen wir Sammelbetriebsanweisungen für Stoffe mit ähnlichen Eigenschaften. Das spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern sorgt auch für mehr Übersichtlichkeit in Ihrem Betrieb.

Ein gut gepflegtes Gefahrstoffkataster ist hierfür die ideale Grundlage – auch dabei unterstützen wir Sie gerne!

Wichtig: Für krebserregende, mutagene oder andere hochgefährliche Stoffe ist stets eine individuelle Betriebsanweisung zwingend erforderlich. Auch dies setzen wir für Sie um.

Unsere Dienstleistungen für Ihr Gefahrstoffmanagement:

Wir bieten mehr als nur die Erstellung von Betriebsanweisungen:

  • Komplette Erstellung Ihrer Gefahrstoffdokumentation: Inklusive aller Betriebsanweisungen, basierend auf Ihren SDBs und Gefährdungsbeurteilungen.
  • Aktualisierungsservice: Wir halten Ihre Dokumente auf dem neuesten Stand.
  • Unterstützung beim Gefahrstoffkataster: Aufbau und Pflege für optimale Übersicht.
  • Trainings & Schulungen: Qualifizieren Sie Ihre Mitarbeiter zur fachkundigen Person.
  • Individuelle Beratung: Wir unterstützen Sie im direkten Dialog bei spezifischen Herausforderungen.

Sind Sie bereit, das Thema Betriebsanweisungen endgültig zu lösen?

Sparen Sie wertvolle Zeit, minimieren Sie Risiken und sorgen Sie für maximale Sicherheit und Rechtskonformität in Ihrem Unternehmen. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, wir erstellen Ihre Betriebsanweisungen!

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