7.5 ADR

  • Vorschriften für die Be- und Entladung ADR 7.5

    Vorschriften für die Be- und Entladung und die Handhabung (7.5 ADR) Die sichere Be- und Entladung von Gefahrguttransporten ist ein zentraler Bestandteil der ADR-Vorschriften (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Die korrekte Handhabung dieser Prozesse gewährleistet nicht nur die Sicherheit der am Transport beteiligten Personen, sondern schützt auch die…